Die IHK-Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann ist der formale Abschluss der Fortbildung. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt und wird zweimal pro Jahr abgenommen. Diese Seite zeigt den Aufbau der Prüfung, die Bewertungsregeln, die Durchfallquoten und die Besonderheiten bei nicht bestandenen Teilen.
Aufbau in zwei Stufen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Stufen werden unabhängig voneinander abgelegt und bewertet.
Der schriftliche Teil umfasst mehrere Situationsaufgaben, die die vier Handlungsbereiche der Rahmenverordnung abdecken. Jede Situationsaufgabe ist als praxisnahe betriebliche Situation formuliert und enthält mehrere Teilaufgaben, die mit unterschiedlicher Punktzahl bewertet werden. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung liegt bei etwa 300 Minuten.
Der mündliche Teil besteht aus zwei Elementen: einer Präsentation von 15 Minuten und einem anschließenden Fachgespräch von 20 bis 30 Minuten. Die Präsentation basiert auf einer Situation, die der Kandidat einige Tage vor dem Termin aus zwei oder drei Themenvorschlägen wählt. Das Fachgespräch greift Elemente der Präsentation auf und verbindet sie mit Fragen zu anderen Handlungsbereichen.
Zeitlicher Ablauf
Die schriftlichen Klausuren finden an einem oder zwei Tagen innerhalb einer Prüfungswoche statt. Die konkrete Verteilung hängt vom Prüfungszeitraum und der zuständigen IHK ab, aber das bundesweite Rahmendatum ist einheitlich.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden mehrere Wochen nach dem Termin bekanntgegeben – typischerweise drei bis fünf Wochen später. Erst danach findet die mündliche Prüfung statt, vier bis sechs Wochen nach dem schriftlichen Termin. Wer den schriftlichen Teil nicht bestanden hat, rutscht in den nächsten regulären Prüfungszeitraum.
Bewertung und Punkteskala
Die Bewertung folgt der 100-Punkte-Skala der IHK-Prüfungsverordnungen. Die Punkte werden in Noten übersetzt:
- 92-100 Punkte: sehr gut (1)
- 81-91 Punkte: gut (2)
- 67-80 Punkte: befriedigend (3)
- 50-66 Punkte: ausreichend (4)
- 30-49 Punkte: mangelhaft (5)
- 0-29 Punkte: ungenügend (6)
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil und in jedem Handlungsbereich mindestens "ausreichend" erreicht wird – also 50 Punkte und mehr.
Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Verrechnung der einzelnen Teilergebnisse. Die Gewichtung ist in der Rahmenverordnung festgelegt; in der Praxis spielen alle vier Handlungsbereiche und die mündliche Prüfung eine Rolle.
Ergänzungsprüfung
Ein wichtiges Instrument der Prüfungsordnung ist die Ergänzungsprüfung. Wer in einem einzelnen schriftlichen Handlungsbereich nur "mangelhaft" (30-49 Punkte) erreicht hat, kann in diesem Bereich eine zusätzliche mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Die Ergänzungsprüfung dauert etwa 20 Minuten und bezieht sich ausschließlich auf den betroffenen Handlungsbereich.
Das Ergebnis der Ergänzungsprüfung wird mit dem ursprünglichen schriftlichen Ergebnis verrechnet. Wenn die Verrechnung ein Gesamtergebnis von mindestens "ausreichend" ergibt, ist der Handlungsbereich bestanden und die Gesamtprüfung kann bestanden werden.
Die Ergänzungsprüfung ist nicht bei jeder Schwäche möglich. Sie kann nicht eingesetzt werden, wenn mehrere Handlungsbereiche "mangelhaft" sind oder wenn einzelne Handlungsbereiche "ungenügend" sind.
Wiederholung
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn zweimal wiederholen. Die bestandenen Teile bleiben für zwei Jahre gültig – in dieser Zeit müssen die offenen Teile nachgeholt werden. Separate Wiederholungstermine gibt es nicht; die Wiederholung läuft innerhalb der regulären Frühjahrs- oder Herbstprüfung.
Für die Wiederholung wird eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Sie beträgt anteilig nur für den zu wiederholenden Teil der Prüfung und ist deutlich geringer als die vollständige Erstgebühr.
Durchfallquoten
Die Durchfallquoten in der Personalfachkaufmann-Prüfung variieren je nach IHK-Region und Lehrgangsanbieter. Bundesweit liegen die Bestehensquoten bei gut vorbereiteten Teilnehmern typischerweise zwischen 80 und 90 Prozent im ersten Versuch. Nach Wiederholungen liegt die Gesamtbestehensquote noch höher.
Die häufigsten Gründe für Nichtbestehen: unzureichende Vorbereitung auf den Klausurstil (zu allgemeine statt fallbezogene Antworten), Zeitprobleme in der schriftlichen Prüfung und mangelhafte Präsentationsfertigkeit in der mündlichen Prüfung.
Wer einen seriösen Lehrgang mit regelmäßigen Probeklausuren und Präsentationstraining absolviert hat, besteht mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit als Teilnehmer ohne strukturierte Vorbereitung.
Hilfsmittel
Für die schriftliche Prüfung sind zugelassen: nicht programmierbarer Taschenrechner, Schreibmaterial, unkommentierte Textausgaben der relevanten Gesetze (BGB, Arbeitsgerichtsgesetz, SGB, EStG, BetrVG, TVG und andere). Die konkrete Hilfsmittelliste steht in der Einladung zur Prüfung.
Für die mündliche Prüfung sind Stichwortkarten, Flipcharts und Moderationskarten erlaubt. Elektronische Medien wie Beamer und Laptops sind von der zuständigen IHK abhängig – manche Kammern erlauben sie, andere nicht.
Bewertung der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, die typischerweise aus drei Personen besteht. Die Kommission bewertet die Präsentation und das Fachgespräch gemeinsam und gibt das Ergebnis meist direkt nach der Prüfung mündlich bekannt.
Bewertet werden inhaltliche Substanz, argumentative Qualität, Strukturiertheit, Reaktionsfähigkeit und Auftritt. Die genaueren Bewertungskriterien stehen auf der Seite Mündliche Prüfung.
Häufige Fragen
Typischerweise zwei bis drei Situationsaufgaben über etwa 300 Minuten verteilt.
Ja. Zwischen den Klausuren sind Pausen vorgesehen. Die genaue Zeitstruktur steht in der Einladung.
Ja. Die Korrektoren sehen nur die Prüfungsnummer, nicht den Namen. Das soll Fairness sicherstellen.
Dann ist eine weitere Teilnahme an derselben Prüfung formal ausgeschlossen. In der Praxis ist dieser Fall sehr selten.
Ja. Die Prüfung wird von derselben IHK abgenommen, bei der der schriftliche Teil abgelegt wurde.
Nächster Schritt
Wann genau die Prüfungen stattfinden, wie die Anmeldefristen aussehen und wie Wiederholungen zeitlich ablaufen, zeigt die Seite Prüfungstermine Personalfachkaufmann.